Ehrenamtliche, die Kinder oder Jugendliche beaufsichtigen, sind gesetzlich dazu verpflichtet, ein sogenanntes „erweitertes Führungszeugnis“ vorzulegen.
Für die ehrenamtliche Tätigkeit ist das erweiterte Führungszeugnis kostenfrei. Das erweiterte Führungszeugnis ist in der Regel 5 Jahre gültig, darf bei der Vorlage nicht älter als 3 Monate sein.
Beantragung: Das erweiterte Führungszeugnis wird bei der Meldestelle/ Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes beantragt.