Gesetz: Erweitertes Führungszeugnis

Ehrenamtliche, die Kinder oder Jugendliche beaufsichtigen, sind gesetzlich dazu verpflichtet, ein sogenanntes „erweitertes Führungszeugnis“ vorzulegen.

Für die ehrenamtliche Tätigkeit ist das erweiterte Führungszeugnis kostenfrei. Das erweiterte Führungszeugnis ist in der Regel 5 Jahre gültig, darf bei der Vorlage nicht älter als 3 Monate sein.

Beantragung: Das erweiterte Führungszeugnis wird bei der Meldestelle/ Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes beantragt.

Ausführliche Infos gibt’s beim
 Fachbereich Jugend und Familie in Würzburg

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