Für den Stadtjugendring gibt es festgelegte Regeln, was Vollversammlung, Vorstand, Geschäftsführung usw. machen bzw. wofür sie zuständig sind. Hier findet ihr die komplette Geschäftsordnung.
Schlussfassung Klausur Rieneck, 16. Juli 2006
1. Was ist der SJR?
Der Stadtjugendring Würzburg ist die Dachorganisation aller Jugendorganisationen und der offenen Jugendarbeit in der Stadt Würzburg.
Er ist die politische Interessenvertretung für Kinder und Jugendliche, für die Jugendorganisationen und die Jugendarbeit insgesamt.
2. Leitziel
„Lass mich dabei sein!“ – Dieses Verlangen von Kindern und Jugendlichen bestimmt unser Handeln.
Gemeinsam etwas bewegen – mit und für Kinder, Jugendliche und ihre Organisationen in der Stadt Würzburg.
3. Unsere Leistungen für Kinder und Jugendliche in der Stadt Würzburg
Der Stadtjugendring Würzburg und seine Mitgliedsorganisationen sind für alle Kinder und Jugendlichen in der Stadt Würzburg da.
Wir setzen uns für positive Lebensbedingungen für Kinder und Jugendliche in Würzburg ein und nehmen deshalb Einfluss auf politische Entscheidungen und auf die Gestaltung ihres Lebensumfeldes (z. B. Recht auf Förderung der Entwicklung, Jugendschutz, Sicherheit, Wohnumfeld).
Wir nehmen die politische Interessenvertretung der Kinder und Jugendlichen wahr und unterstützen ihre eigene politische Mitwirkung.
Wir arbeiten in Planungsverfahren und im Jugendhilfeausschuss mit.
Der SJR ist eine Informations- und Anlaufstelle für Kinder und Jugendliche. Der Stadtjugendring Würzburg und seine Mitgliedsorganisationen organisieren Freizeitgestaltung mit Fahrten, Spiel und Sport, Events und Aktionen, veranstalten das Kinderkino und betreiben Skateanlagen.
4. Leistungen des SJR für die Jugend- und Verbandsarbeit
Eine zentrale Aufgabenstellung des Stadtjugendrings ist es, die gesamte Jugend- und Verbandsarbeit zu unterstützen. Wir fördern die Zusammenarbeit der Verbände, Initiativen und Gruppen und der Offenen Jugendarbeit.
Unsere Angebote sind die Vermittlung von Informationen, Kooperationen und Finanzierung sowie die Bereitstellung von Materialien und der Verleih von Gegenständen.
Wir sind offen für neue Jugendgruppen und unterstützen sie bei der Aufnahme in den SJR sowie bei der Sicherung ihres Weiterbestehens, ihrer Eigenständigkeit und Leistungsfähigkeit.
Die Förderung des Ehrenamts ist uns ein wichtiges Anliegen, da Jugendarbeit weit überwiegend von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern geleistet wird.
5. Freier Träger mit öffentlichen Aufgaben
Als Teil des Bayerischen Jugendrings, Körperschaft des öffentlichen Rechts, ist der SJR ein freier Träger der Jugendarbeit.
Er nimmt die Zuschussvergabe für öffentliche Gelder zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit wahr.
Er setzt sich nach dem gesetzlichen Grundsatz der Subsidiarität für die Übertragung staatlicher bzw. kommunaler Aufgaben ein.
6. Weitere Herausforderungen für den SJR
In einer zusammenwachsenden Welt legen wir einen Schwerpunkt auf internationale Jugend- und Begegnungsarbeit.
Die zunehmende Bedeutung von Bildung für unsere Gesellschaft greifen der SJR und seine Mitgliedsorganisationen mit dem Angebot von Bildungsmaßnahmen für junge Menschen und für die Mitarbeiter/innen in der Jugendarbeit auf.
In einer veränderten Bildungslandschaft suchen wir eine enge Zusammenarbeit mit Schulen für neue Kooperationsformen.
Den gesellschaftlichen Wandel berücksichtigt der SJR dadurch, dass er sich für die Integration aller jungen Menschen stark macht, allen Formen von Intoleranz entgegentritt und sich für sozial Benachteiligte einsetzt.
Um jungen Menschen und ihren Organisationen im gesellschaftlichen Leben Gehör zu verschaffen, legen wir Wert auf eine umfassende und professionelle Öffentlichkeitsarbeit.
7. Unsere Stärken
Grundlage unserer Organisation ist die Verankerung von demokratischen Formen der Mitgestaltung. So lernen junge Menschen lebendige Demokratie wie nirgendwo sonst in der Praxis kennen. Durch die Breite unserer Mitgliedsorganisationen und die gegenseitige Toleranz und Wertschätzung stellt die Zusammenarbeit im SJR gelebte Vielfalt dar.
Ehrenamtliche Leitung, großes Engagement und die Kompetenz unserer Mitarbeitenden zeichnen unsere Arbeit aus.
Beschlossen vom 150. Hauptausschuss vom 24. bis 26. März 2017 in der Jugendbildungsstätte Königsdorf. Geändert von der 153. Vollversammlung vom 19. bis 21. Oktober 2018 in Gauting und der 156. Vollversammlung vom 16. bis 18. Oktober 2020 in Regensburg.
>>Satzung des Bayerischen Jugendringes
inkl. Erläuterungen, Anhang, Geschäftsordnung des Hauptausschusses, Grundsatz-Geschäftsordnung für Bezirksjugendringe, Grundsatz-Geschäftsordnung für Kreis- und Stadtjugendringe.